Niedersachsen verabschiedet (vorübergehendes) Glückspielgesetz
Der Glücksspielstaatsvertrag oder korrekt der "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland" trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Hierin sollen unter anderem Jugend- und Spielerschutz, sowie Suchtprävention geregelt werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde von 15 Bundesländern eine Änderung entworfen, nur Schleswig-Holstein zog nicht mit. Es wurde im Gegensatz zu der vorherigen Fassung geregelt,