Der Glücksspielstaatsvertrag oder korrekt der "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland" trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Hierin sollen unter anderem Jugend- und Spielerschutz, sowie Suchtprävention geregelt werden. Nach einem
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Neuer Staatsvertrag nicht mit EU-Recht vereinbarNeuer Staatsvertrag nicht mit EU-Recht vereinbar
Rolf Stypmann zu den Auwirkungen des jetzigen Glücksspieländerungsstaatsvertrag.