Nach einer einstweiligen Verfügung war der WestLotto in NRW vom Landgericht Köln untersagt worden, Wettscheine an Personen zu verkaufen, die Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen
Nach einer einstweiligen Verfügung war der WestLotto in NRW vom Landgericht Köln untersagt worden, Wettscheine an Personen zu verkaufen, die Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen