Keine Sportwetten für Hartz IV Empfänger – Urteil ergeht am 5. Mai 2011

  Nach einer einstweiligen Verfügung war der WestLotto in NRW vom Landgericht Köln untersagt worden, Wettscheine an Personen zu verkaufen, die Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen ständen. Hintergrund: Testkunden eines in Malta ansässigen Unternehmens hatten sich in einer Annahmestelle darüber unterhalten, dass sie sich ihren Wetteinsatz eigentlich gar nicht leisten können,