Spielbank muss Schadensersatz leisten
Im Jahr 2004 hatte sich ein Spieler bei einer Spielbank sperren lassen, nachdem er eine hohe Summe beim Roulette verloren hatte. Theoretisch wurde er für sieben Jahre bundesweit gesperrt, beantragte aber 2006 eine Aufhebung der Sperre.
Die Spielbank überprüfte seine Zahlungsmoral bei Krediten und ließ den Mann wieder zum Spiel zu.
Innerhalb der nächsten 18 Monate häufte der Mann nahezu 250.000,– Euro Spielschulden an, was seine Ehefrau dazu veranlasste, das Casino auf Schadensersatz zu verklagen.Ihrer Meinung nach war die Sperre ohne ausreichende Überprüfung aufgehoben worden.
Das Landgericht Baden-Baden und das Oberlandesgericht Karlsruhe gaben der Frau nicht recht, in letzter Instanz entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugunsten der Klägerin (Az.: III ZR 251/10).. Denn – die betroffene Spielbank habe ihre Prüfpflicht verletzt. Ohne hinreichend sicheren Nachweis hätte die Sperre nicht aufgehoben werden dürfen, prinzipiell hätte ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden müssen. In diesem Fall der selbst beantragten Sperre hätte der Spieler vor seiner Spielsucht und wirtschaftlichen Schäden geschützt werden müssen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe muss jetzt die genaue Höhe der Spielschulden ermitteln.
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