Sportwettenverbot für Hartz IV-Bezieher bleibt bestehen
Das Amtsgericht Köln verkündete in einem heute ergangenen Urteil, dass in den Annahmestellen von WestLotto keine größeren Sportwetten von Spielern angenommen werden dürfen, die Hartz IV beziehen. Voraus gegangenen war Folgendes: Ein privater Sportwettenanbieter mit Sitz auf Malta hatte Testkäufer in Annahmestellen von WestLotto geschickt, die sich wohl vor dem Verkäufer darüber unterhalten