Lotto-Werbung an Bussen in Hamburg untersagt

Nach einem Urteil des OLG Hamburg wurde die Lotto Hamburg GmbH wegen der Verstöße gegen einige Auflagen aus dem Staatsglücksspielvertrag verurteilt. So habe die Werbung an Bussen "Lotto Guter Tipp" eine positive Wertung, die anrege. am Spiel teilzunehmen. Die Werbebotschaft "Fahrscheine vorn – Spielscheine am Kiosk" würde den Anschein erwecken, dass es sich bei Spielscheinen