Was bringt die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages?
Am Mittwoch werden auf der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz die Beratungen über eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages beginnen. An diesem Tag wird wohl auch gleich die Beschluss-Fassung stattfinden.
Nach bisherigen Informationen scheint einiges offen zu sein:
Bleibt das staatliche Glücksspielmonopol erhalten?
Wird es wieder eine Online-Teilnahme am Lotto geben?
Werden Sportwetten privater Anbieter wieder legalisiert?
Welche Änderungen bezüglich der Gestattung der Aufstellung von Spielautomaten wird es geben? Werden NKL und SKL fusionieren?
Wird das Rennwettgesetz annulliert?
Grundgedanke des Vertrages war, das Spiel- bzw. Wettsucht eingedämmt werden, bzw. gar nicht erst entstehen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein staatliches Monopol aber nur dann statthaft, wenn Spielsucht bei allen Glückspielarten bekämpft wird.
Denkbar ist, dass das staatliche Lottospielmonopol erhalten bleibt und eine begrenzte Anzahl von Sportwetten-Anbietern zugelassen werden.
Wir werden über den Ausgang der Verhandlungen berichten.
Suchtberatung
Spielsucht und Wettsucht sind ernstzunehmende Themen, die es auf jeden Fall auch in der Politik zu berücksichtigen gilt. Ob dies allerdings die bisherigen Einschränkungen des deutschen Wettmarktes rechtfertigt halte ich für äußerst fragwürdig. Durch die vielen Online Wettanbieter hat der Staat ohne ein vernünftiges Lizenzsystem in Deutschland viel zu wenig Einfluss. Das Suchtpotential wird so nicht eingedämmt. Änderungen sind zwingend notwendig.